, Staatsschreiber

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Sitzung vom 23. Oktober 2013 (KR-Nr. 238/2013)

1158. Anfrage (Mehr Klarheit im Entscheidungsprozess «Ortskernumfahrung Egg»)

Kantonsrätin Sabine Ziegler, Zürich, hat am 8. Juli 2013 folgende Anfrage eingereicht:

Die Richtplanrevision 2007 (Verkehrsrichtplan) lässt unterschiedliche Varianten für die Sanierung, Anpassung und eventuelle Verlegung des Verkehrs der Forchstrasse in Egg zu. Die Sanierung und Sicherung der Übergänge der Forchbahn und die Barrierenfreiheit für Personen mit Behinderung müssen im nächsten Jahr geplant und projektiert werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verlangt einen eindeutigen Variantenentscheid bis Ende 2014.

In enger Zusammenarbeit mit dem Kanton soll in der Gemeinde Egg ein Volksentscheid zu den verschiedenen Varianten gefällt werden. Leider informiert die Gemeinde ungenügend und in kleinen unvollständigen Informations-Päckchen, was zu Unmut und Unsicherheit in der Bevölkerung führt.

Nebst einer Anpassung der Forchstrasse mit den sanierten Übergängen – auch als Null Plus (0 Plus) Variante bekannt – steht die Ortskernumfahrung, die sog. «kleine Spange» zur Diskussion. Dabei geht es um eine Verkehrsumlagerung von der Forchstrasse auf die Neue Meilenerstrasse, d. h. vom Zentrum ins Wohn- und Schulhausquartier Oberdorf. Neu für die Bevölkerung wird von einer Tieferlegung der Neuen Meilenerstrasse mit Überdeckung unter Beteiligung der Gemeinde und des Kantons gesprochen. Grund für diese neue Variante «Ortskernumfahrung überdeckt» ist, dass die Schulgemeinde im Gebiet Bützi über grosse Landreserven verfügt und eine Zentralisierung sämtlicher Primarschulen und Kindergärten beim bestehenden Primarschulhausund Kindergarten Bützi bzw. wegen steigender Schülerzahlen eine Erweiterung des Bützischulhauses plant. Zur Schulwegsicherheit soll der auf die Neue Meilenerstrasse umgeleitete Durchgangsverkehr im Bereich des Schulhauses Bützi in einen Tunnel geführt werden. Nun plant die Gemeinde Egg sehr sprunghaft ohne adäquate Bürgerinformation eine Abstimmung nur zu den beiden Varianten «Ortskernumfahrung» und «Ortskernumfahrung überdeckt» durchzuführen. Die 0 Plus-Variante soll nicht zur Abstimmung gelangen.

In seiner Rolle als genehmigende Instanz der Varianten und auch als Mitfinanzierer einer Variante, bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welches Verkehrsaufkommen weist heute die Forchstrasse in der Gemeinde Egg vor und welche absoluten und relativen Änderungen sind in den nächsten 15–20 Jahren absehbar (Verkehrsmodell-Berechnungen)?
  2. Welche Varianten liegen zurzeit beim Amt für Verkehr (AfV) zur Prüfung vor?
  3. Welche Variante schätzt der Regierungsrat als effizient (Lösung des Verkehrsproblems und Kostenfolge) ein?
  4. Welche Varianten-Prüfungen wurden durch das Amt für Verkehr vorgenommen? Wo sind diese einsehbar?
  5. Sieht der Regierungsrat die 0 Plus-Variante als ausreichend für die Lösung der Forchbahn-Sanierung?
  6. Welchen Mehrwert sieht der Regierungsrat bei der Variante «kleine Spange»?
  7. Ist der Regierungsrat über die Variante «kleine Spange überdeckt» informiert und wäre der Regierungsrat bereit, Mehrkosten für eine Überdeckung zu tragen?
  8. Falls ja, unter welchen Kriterien?
  9. Wäre eine Überdeckung der Neuen Meilenerstrasse oder ein Fussgängertunnelunter der Neuen Meilenerstrasse aus gewässer- und hochwasserschutzrechtlichen Gründen realisierbar?
  10. Der Regierungsrat hat in der Antwort zur Anfrage KR-Nr. 86/2012auf die fehlenden Messungen von Dieselruss bei Strassenabschnitten in der Nähe von Schulhäusern hingewiesen. Trotzdem erwähnt er in seiner Antwort, dass auf Risikogruppen (wie Schulkinder) besonders achtgegeben werden soll. Wie schätzt der Regierungsrat den Erweiterungsbau der Schule unmittelbar an der von der Gemeinde Egg bevorzugten Variante an der Neuen Meilenerstrasse ein? Wie sollen die Feinstaub- und Dieselruss-Emissionen möglichst vermieden werden? Wie soll die Schulwegsicherung bei dieser Variante eingehalten werden?
  11. Welche Auflagen in Form von flankierenden Massnahmen würde der Regierungsrat bei der Realisierung einer Variante «kleine Spange» oder «kleine Spange überdeckt» vorsehen?

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Sabine Ziegler, Zürich, wird wie folgt beantwortet:

Mit der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans (Vorlage 4882) wird der Eintrag für die Ortsdurchfahrt Egg gegenüber dem Richtplan vom 26. März 2007 leicht angepasst (Kap. 4.2, Objekt Nr. 19). Neu ist der Lückenschluss von der Neuen Meilenerstrasse zur Meilenerstrasse im Gebiet Oberdorf mit einer verkürzten Spange vorgesehen. Unverändert ist die Forchstrasse im entlasteten Abschnitt bei Erstellung dieser Umfahrung zur Abklassierung vorgesehen. Für das Gebiet Oberdorfgilt bis 2015 eine Planungszone.

Zu Frage 1:

Die Forchstrasse im Zentrum Egg weist heute ein Verkehrsaufkommen von rund 11 000 Fahrzeugen pro Tag auf. Das kantonale Gesamtverkehrsmodellberechnet im Zentrum von Egg eine Verkehrszunahme von etwas mehr als 1% pro Jahr. Dies entspricht einem Verkehrsaufkommen von rund 13500 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2030.

Zu Fragen 2 und 4:

Derzeit werden die drei Varianten «0 Plus», «Spange» und «Spange überdeckt» unter der Leitung des Kantons und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu gleichwertigen Vorprojekten ausgearbeitet. Dabei werden die technische Machbarkeit überprüft und eine Kostenschätzung erarbeitet. Fertiggestellte Planungsdokumente und Berichte sind gemäss dem Gesetz über Information und Datenschutz (LS 170.4) grundsätzlich öffentlich und beim Amt für Verkehr einsehbar.

Zu Frage 3:

Die Zentrumsumfahrung von Egg dient nicht in erster Linie zur Lösung eines Verkehrsproblems, sondern der Entwicklung des Ortszentrums. Die heutige Verkehrsführung zerschneidet den Dorfkern von Egg in Ober- und Unterdorf. Die Platzverhältnisse sind für alle Verkehrsträger im Zentrum beschränkt. In verkehrsfunktionaler Hinsicht sind die Varianten ungefähr gleichwertig. Ein Kostenvergleich kann nach Vorliegen der Vorprojekte vorgenommen werden. Die Variante «Spange überdeckt» dürfte verhältnismässig hohe Investitionskosten verursachen.

Zu Frage 5:

Die Variante «0 Plus» ist für den Kanton zusammen mit der Sanierung der Bahnübergänge nur ausreichend, wenn die Einmündung der Dorfstrasse in die Forchstrasse geschlossen und das Forchbahntrassee leicht von der Strassen weg verschoben werden können. Die Schliessung der Einfahrt der Dorfstrasse ist erforderlich, weil der Platz für eine Abbiegespur fehlt. Diese Bedingungen sind zwischen Kanton, Gemeinde und Forchbahn AG festgelegt worden. Die Forchbahn AG führt in ihrem Mitbericht zur Anfrage aus, dass sie die Sanierung der Bahnübergänge aus zeitlichen Gründen vorgängig zum Strassenprojekt durchführen müsse. Gemäss Art. 37f der Eisenbahnverordnung(SR 742.141.1) muss bis spätestens 31. Dezember 2014 die Aufhebung oder Anpassung von Bahnübergängen erfolgen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Forchbahn AG hat daher die Plangenehmigungsgesuche zur Sanierung der Bahnübergänge im Zentrum von Egg bereits beim Bundesamt für Verkehr eingereicht. Inwieweit die vorgezogene Sanierung der Bahnübergänge Einfluss auf die verschiedenen Varianten hat, wird mit den Vorprojekten darzulegen sein. Das Amt für Verkehr hat in seiner Stellungnahme zum eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren vorsorglich die Sistierung bis zum Variantenentscheid über die Strassenführung beantragt.

Zu Frage 6:

Der hauptsächliche Vorteil liegt wie erwähnt darin, dass sie eine mögliche Ortsentwicklung zulässt. Zudem können bei einer Abklassierung der Forchstrasse die Bahnübergänge wesentlich einfacher saniert werden. Für den Gemeinderat Egg liegen weitere Vorteile in der Entflechtung des Binnen- und des Durchgangsverkehrs, in der gleichzeitigen Erschliessung des Quartierplangebietes Oberdorf sowie in der Verbesserung des Fussgängerschutzes und der Velowege.

Zu Fragen 7 und 8:

Für die Umfahrung Egg ist weder im geltenden Richtplan noch in der Gesamtüberarbeitung ein Tunnel vorgesehen. Eine solcher ist aus kantonaler Sicht auch nicht zwingend erforderlich. Die Mehrkosten gegenüber der Variante «Spange» wären daher von der Gemeinde Egg zutragen.

Zu Frage 9–11:

Die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen sowie allfällige flankierende Massnahmen werden im Rahmen der Vorprojekte geprüft. Die Gesichtspunkte der Schulwegsicherheit sind im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Gemeinde für die Schulhauserweiterung unter Einbezug der kantonalen Fachstellen zu prüfen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat

Der Staatsschreiber:
Husi