, ZO/AvU, Benjamin Rothschild

Bezirksrat rügt Visualisierung des Egger Gemeinderats

Der Ustermer Bezirksrat hatte sich mit zwei Stimmrechtsrekursen zur Egger Verkehrsfrage zu befassen. Eine Verschiebung der Abstimmung vom 28. September erachtet er als nicht gerechtfertigt. Jedoch beanstandet er das Vorgehen der Egger Exekutive in Teilen.

Die Visualisierung, die der Egger Gemeinderat in seiner Pressemitteilung zur Egger Verkehrsführung vom 10. Juli 2014 verwendete, war unvollständig. Zu diesem Schluss kommt der Ustermer Bezirksrat in seinem Beschluss vom 10. September. In der entsprechenden Mitteilung stellte der Egger Gemeinderat die Forchstrasse dar, wie sie sich im Falle einer Annahme der jeweiligen Varianten Ortskernumfahrung oberirdisch und Verkehr durch das Zentrum darstellen würde. Gemäss der Ortskernumfahrung soll ein Grossteil des Durchgangsverkehrs von der Forchstrasse durch das Egger Oberdorf umgeleitet werden. Die Zentrumsvariante sieht vor, den Verkehr weiterhin über die Forchstrasse zu führen.

In seinen Visualisierungen zeigte der Egger Gemeinderat die Forchstrasse im Falle einer Annahme der Variante oberirdisch als autofreie Fussgängerzone. In der Visualisierung zur Zentrumsvariante ist dagegen ein Auto zu sehen, das einem Velofahrer bedrohlich nahe kommt. «Die Bilder sind tendenziös gewählt. Bei der Variante oberirdisch könnte aufgrund des fehlenden Fahrzeugs der Eindruck einer möglichen zukünftigen Fussgängerzone entstehen», so der Bezirksrat. Er rügt weiter, dass in der Medienmitteilung eine Visualisierung der Meilenerstrasse fehle. Diese hätte mit Annahme der Variante oberirdisch gegenüber der heutigen Verkehrsführung ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen.

Trotz dieser Versäumnisse hätten die Egger Stimmbürger aber die Möglichkeit gehabt, sich umfassend über die Abstimmungsvorlage zu informieren. Eine Verschiebung der Abstimmung vom 28. September sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Gänzlich abgewiesen wurde ein anderer Rekurs, der sich gegen die Abstimmungsweisung des Egger Gemeinderats richtete. Diese sei nicht zu beanstanden, so der Bezirksrat mit Beschluss vom 17. September. Gegen beide Beschlüsse wurde nicht rekurriert.