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Schulpflegen für alle

Kantonsrat: Gemeinden im Kanton Zürich müssen weiterhin eine Schulpflege wählen. Das hat der Kantonsrat im Gemeindegesetz verankert.

Sowohl der Stadtzürcher Schulvorsteher Gerold Lauber (CVP) als auch der Winterthurer Stadtpräsident Michael Künzle (CVP) hatten sich im Vorfeld der Kantonsratsdebatte öffentlich gegen die Volkswahl der Schulpflegen in Parlamentsstädten gewehrt. Es sei völlig unverständlich, dass der Kantonsrat und nicht die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden in dieser Frage entscheide.

Der Regierungsrat wollte es – im Sinne der beiden Magistraten – den Städten mit Parlamenten freistellen, ob Schulpflegen durch das Volk gewählt oder ob die Aufgaben der Schulpflege an den Gemeindevorstand übertragen werden sollen. Damit hätten 12 Gemeinden mit Parlamenten die Schulpflege faktisch abschaffen können. Geschlossen hinter das Anliegen des Regierungsrates stellten sich GLP, CVP und BDP. SP und Grüne waren gespalten.

Eine Mehrheit in der vorberatenden Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) wollte jedoch in allen Gemeinden – auch jenen mit Parlamenten – die Volkswahl der Schulpflege vorschreiben. Mit 95 gegen 75 Stimmen setzten sich diese Kreise durch.

In der bisherigen Debatte über das neue Gemeindegesetz blieb der Rat weitgehend auf der Linie der vorberatenden Kommission. Sowohl SVP als auch SP, Grüne und die GLP blieben mit ihren Anträgen auf der Strecke.

Unbeschadet blieb insbesondere das Haushaltsrecht. Wie alle Kantone wird Zürich nach einer Empfehlung der Finanzdirektorenkonferenz zum harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) wechseln. Die damit verbundene lineare Abschreibung, welche die Belastung der Gemeinden nach grösseren Investitionen mindern soll, wurde von der Mehrheit des Rates gutgeheissen.

Die SVP wollte an der degressiven Abschreibung festhalten. Mit 114 gegen 51 Stimmen unterlag sie jedoch dem STGK-Antrag deutlich. Nicht anders erging es ihr mit dem Versuch, Globalbudgets oder die Vorfinanzierung von Investitionen aus dem Gesetz zu kippen.

Umstrittene Zusammenarbeit

Ein Dorn im Auge war der SVP die Pflicht zur Zusammenarbeit von Gemeinden. Die Gemeinden wüssten am besten, wenn sie zusammenarbeiten müssten, zeigte sich Martin Zuber (SVP, Waltalingen) überzeugt.

Die Mehrheit des Kantonsrats teilte diese Meinung nicht: Mit 93 gegen 75 Stimmen wurde der SVP-Streichungsantrag abgelehnt. Erfolglos blieb die SVP auch mit dem Versuch, finanzielle Beiträge des Kantons an Gemeinden, die fusionieren wollen, aus dem Gesetz zu eliminieren.