, Gemeindeverwaltung Egg

Pressemitteilung des Gemeinderates Egg

Einsprache gegen das Schrankenprojekt der Forchbahn am Lichtsignal Rällikerstrasse

Gemäss den Vorschriften im Eisenbahngesetz des Bundes müssen sämtliche öffentlichen Übergänge der Forchbahn in Egg saniert werden. Als Grundsatz gemäss dem Bundesamt für Verkehr (BAV) gilt, dass alle Übergänge mit Schranken gesichert werden müssen. Mit Ausnahme der Bahnübergänge im Zentrum von Egg und einigen Bahnübergängen in Hinteregg wurden bereits sämtliche Übergänge saniert.

Der eingleisige Bahnübergang Rällikerstrasse in Egg ist mit einer Lichtsignalanlage ausgerüstet. Bei der Projektdefinition 2006 beurteilte die Forchbahn diesen Bahnübergang als „sicheren Bahnübergang“. Die Entwicklung und Auslegung der Regelwerke seit 2006 zeigt nun auf, dass auch dieser Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken zu sichern ist. Die aktuelle Situation genüge nicht mehr. Diese Haltung wird gemäss Forchbahn durch das BAV und durch ein aktuelles Bundesverwaltungsgerichtsurteil eines ähnlich gelagerten Falles gestützt.

Das nun strittige Projekt in Egg beinhaltet die Sanierung dieses Bahnübergangs, indem der Bahnübergang beim Lichtsignal an der Rällikerstrasse um drei Schranken ergänzt und der Fussgänger-Bahnübergang Rällikerstrasse ebenfalls mit zwei Schranken versehen wird. Der bestehende Fussgängerstreifen muss verschoben und ein Warteraum für die Fussgänger geschaffen werden.

Durch den Bau der Halbschrankenanlage steigen die Rot-Zeiten auf den bahnfeindlichen Fahrstreifen an. Die Folge davon ist eine Zunahme der Rückstaus infolge der längeren Sperrzeiten am Bahnübergang. Die Rotlichtphasen verlängern sich um rund 24 Sekunden auf ca. 1 Minute pro Schliessvorgang.

Die Berechnungen der Rückstaulängen zeigen, dass die vorhandenen Vorsortierstreifen bereits heute ungenügend bemessen sind. Dies beeinträchtigt die Abläufe am Knoten während den Verkehrsspitzen erheblich. Der dadurch generierte Rückstau auf den Abbiegestreifen der Rälliker- und Forchstrasse behindert den Verkehr auf den massgeblichen Verkehrsbeziehungen. Dabei wird neben dem Durchgangsverkehr auch der Binnenverkehr massiv behindert. Dies wird wohl dazu führen, dass sich die Autofahrer Schleichwege über die Wohnquartiere suchen werden.

Der Gemeinderat anerkennt zwar die Absicht der Forchbahn AG, einen grundsätzlich sicheren Bahnverkehr gewährleisten zu können, zieht jedoch in Zweifel, dass die zusätzliche Ausrüstung mit Bahnschranken neben der bereits bestehenden Lichtsignalanlage wirklich notwendig ist. Unfälle mit der Bahn an dieser Stelle waren in den letzten Jahren keine zu verzeichnen. Zudem stellt sich die Frage, ob die vorgesehenen enormen Kosten von rund Fr. 1,3 Mio. für dieses Projekt auch wirklich verhältnismässig sind.

Daher hat der Gemeinderat beim BAV eine diesbezügliche Einsprache deponiert und beantragt die Rückweisung des Projekts.

Neuer Standort für Egger Chilbi

Da das Landiareal im Zentrum von Egg aufgrund der erwartenden Bautätigkeit aller Voraussicht nach für grössere Anlässe für die nächsten Jahre nicht mehr zur Verfügung stehen wird hat der Gemeinderat entschieden, die Chilbi 2015 auf dem Areal des Werkhofs Egg stattfinden zu lassen. Abklärungen des Chilbichefs haben ergeben, dass die Marktstände, Bahnen und Zelte ausreichend Platz finden werden. Somit wird am Wochenende vom 26./27. September 2015 auf dem Werkhofareal gefeiert werden. Die betroffenen Schausteller und Vereine werden über die anstehenden Änderungen demnächst informiert werden.

Feuerwehr Egg erhält neues Mehrzweckfahrzeug

Das Wasserwehr-Fahrzeug Mowag der Feuerwehr Egg wurde am 1. April 1973 in Verkehr gesetzt, seit diesem Zeitpunkt wird es regelmässig in Einsätzen gebraucht. Aufgrund der hohen Unterhaltskosten aufgrund des Alters des Fahrzeugs macht es Sinn, dieses nach über 41 Jahren zu ersetzen.

Der Gemeinderat hat daher einen Kredit über Fr. 88‘000.00 für die Beschaffung ei-nes VW Amarok mit Brücke bewilligt. Die Subventionen der GVZ betragen rund 50%.

Neuer Autolift für den Werkhof

Der im Waschraum des Werkhofs vorhandene Auto-Lift war defekt und musste zwingend ersetzt werden. Die vorhandenen Fundamente konnten dabei weiter verwendet werden.

Zudem hatte der Waschraum einen „Wasserschaden“. Aufgrund eines defekten Wasseranschlusses ist über Jahre Wasser in den Unterlagsboden gesickert. Dieses Wasser verursachte im angrenzenden Aufenthaltsraum massive Schimmelbildung an den Wänden. Der Waschraum wurde nun saniert und der bestehenden Plattenbelag auf der gesamten Grundfläche mitsamt dem durchfeuchteten Unterlagsboden ersetzt und mit einer durchgehenden Bodenrinne versehen.

Die Arbeiten wurden Ende 2014 abgeschlossen. Die Abrechnung für die Sanierung des Waschraums und die Beschaffung des neuen Autolifts belief sich auf rund Fr. 79‘000.00, was im budgetierten Bereich lag.

Neuer Forstreviervertrag mit der Holzkorporation Küsnacht

Die Gemeinden sind verpflichtet, die forstpolizeilichen Aufgaben gemäss Waldgesetz auf ihrem Gemeindegebiet sicherzustellen. Seit 2010 erfolgte diese Beförsterung des Egger Waldes versuchsweise durch die Holzkorporation Küsnacht. Diese stellt für die Gemeinde Egg einen Förster, welcher diese Aufgaben erledigt. Da sich diese Lösung seither bestens bewährte hat der Gemeinderat nun entschieden, mit der Holzkorporation Küsnacht einen unbefristeten Vertrag abzuschliessen.

Die zu beförsternde Waldfläche der Gemeinde Egg beträgt rund 312 ha und verursacht jährliche Kosten von rund Fr. 75‘000.00