«Die Einsprache ist keine Alibi-Übung»
Die Forchbahn möchte den Bahnübergang bei der Kreuzung Rällikerstrasse/ Forchstrasse mit Schranken versehen. Nun hat der Egger Gemeinderat Einsprache gegen das Projekt erhoben.
Der Forchbahnübergang Rällikerstrasse/ Forchstrasse liegt unweit des Egger Zentrums. Die Forchbahn plant dort aus Sicherheitsgründen die Errichtung von drei Schranken und eine Verschiebung des Fussgängerübergangs. Wären die Barrieren geschlossen, könnte dann nicht mehr über das Trassee in die Rällikerstrasse und von der Rälliker- nicht mehr in die Forchstrasse eingebogen werden.
Bereits im Januar liess der Egger Gemeinderat verlauten, dass er über diese Pläne irritiert sei (wir berichteten). Nun hat er beim Bundesamt für Verkehr (BAV) gegen das Plangenehmigungsverfahren der Forchbahn AG Einsprache erhoben. Wie aussichtsreich diese ist, ist fraglich: Im Kanton Aargau ergriff ein Bahnunternehmen gemeinsam mit zwei Gemeinden und dem Kanton ebenfalls ein Rechtsmittel gegen die geplante Errichtung von Barrieren. Die Schrankengegner unterlagen letztendlich vor Bundesverwaltungsgericht, auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichteten sie.
Der Egger Gemeinderat bezeichnet den für seinen Standpunkt eher ungünstigen Aargauer- Fall in einer Mitteilung explizit als «ähnlich gelagert». Dennoch stelle die Einsprache gemäss Gemeindeschreiber Tobias Zerobin keinesfalls eine Alibi-Übung dar. «Würden wir nicht an unsere Chance glauben, hätten wir kein Rechtsmittel ergriffen.» Jeder Schrankenfall sei anders, es gelte genau hinzuschauen, sagt er. Zwar sei dem Gemeinderat bewusst, dass die Forchbahn gemäss einer Bundesvorgabe all ihre Bahnübergänge sanieren muss. «Das BAV kann einzelne Übergänge aber von ihrer Sanierungspflicht befreien», so Zerobin.
Angst vor Schleichverkehr
Der Bahnübergang bei der Kreuzung Rällikerstrasse/Forchstrasse sei so ein Fall, bei welchem diese Ausnahmeregelung zur Anwendung gelangen könnte. Gemäss Zerobin ist die Forchbahn mit ihrem Schrankenprojekt übers Ziel hinausgeschossen: «Es gibt an der Kreuzung bereits ein Lichtsignal. Ich verstehe nicht, weshalb ein solches plötzlich nicht mehr genügen soll, um die Sicherheit zu gewährleisten», sagt er. Auch die Unfallstatistik lasse die Errichtung von Schranken nicht erforderlich erscheinen.
Der Preis, den die Gemeinde für die neuen Barrieren zu zahlen habe, sei hoch: Gemäss einer Mitteilung des Egger Gemeinderats würden die Rotlichtphasen vor dem Übergang von derzeit rund 24 Sekunden auf ungefähr eine Minute pro Schliessvorgang ansteigen. Rückstau und eine «massive Behinderung des Durchgangs- und Binnenverkehrs» wären die Folge. «Dies wird wohl dazu führen, dass sich die Autofahrer Schleichwege über die Wohnquartiere suchen», heisst es in der Mitteilung weiter. Zerobin bezeichnet auch die Kosten von rund 1,3 Millionen Franken als unverhältnismässig hoch. Zwar sei es nicht die Gemeinde Egg, die diese in erster Linie tragen müsse, sondern der Kanton und die Forchbahn AG. Da es sich aber so oder so um Steuergelder handle, spiele das für ihn keine Rolle, so Zerobin.
Urs Stucki, der technische Leiter der Forchbahn AG, betont, dass das Bahnunternehmen bei der Planung des Schrankenprojekts auf die lokalen Gegebenheiten in Egg Rücksicht genommen habe: «Wir haben uns lediglich für eine Halbschrankenanlage und nicht für Vollschranken entschieden», sagt er. Die einzelnen Schranken sichern die Bahngeleise also jeweils nur von einer Seite her.
Was den Ausgang des Einspracheverfahrens betrifft, so wagt Stucki keine Prognose. Er weist aber darauf hin, dass die Forchbahn die Übergänge von Bundesrecht wegen sichern müsse und dass «Bundesrecht kantonalem und kommunalem Recht grundsätzlich vorgeht.» Weist das BAV die Einsprache der Gemeinde Egg ab, kann diese ans Bundesverwaltungsgericht und im Fall erneuten Unterliegens ans Bundesgericht gelangen.