«Die Gemeinde hat das Gesetz missachtet»
Zwischen der Baubehörde und einer Gruppe von Dorfbewohnern ist ein Streit um ein Blechdach entbrannt. Mit einer Aufsichtsbeschwerde bei der kantonalen Baudirektion wollen die Dachgegner die Gemeinde zwingen, das Dach umzugestalten.
In Hinteregg schwelt seit November ein Konflikt zwischen der Baubehörde Egg und 17 Gemeindemitgliedern. Diese stören sich am hellgrauen Blechdach des Neubaus an der Forchstrasse 170. Dass das Blechdach nicht ins Ortsbild passe, sei nicht der einzige Kritikpunkt, sagt Ernst Schenk, der zwar zum Wortführer der Gegner geworden ist, aber trotzdem lieber im Hintergrund bleibt – schliesslich gehe es um die Sache. Die Hauptkritik sei, dass die Baubehörde gemäss Schenk gegen die eigene Bauordnung und gegen das Planungs- und Baugesetz des Kantons verstossen habe.
Material aus Rücksicht gewählt
Artikel 14 der Egger Bauordnung schreibt vor, dass Materialien und Farben der Fassade eines Neubaus in der Kernzone II dem Ortsbild der benachbarten Kernzone I anzupassen seien. Die benachbarten Häuser in der Kernzone I haben ausnahmslos Ziegeldächer. Aus diesem Grund müsste auch der Neubau mit einem Ziegeldach und nicht mit einem Blechdach ausgestattet sein, finden die Blechdachgegner, die sich mit mehreren Schreiben an die Baubehörde gewandt hatten.
Diese jedoch widerspricht den Vorwürfen: «Es ist richtig, dass unter Artikel 14 der Bau- und Zonenordnung festgehalten ist, dass Farben und Materialien dem Ortsbild der benachbarten Kernzone I anzupassen sind. In Rücksicht auf das angrenzende potenzielle Schutzobjekt wurde die Materialisierung des Ersatzbaus jedoch bewusst eigenständig gewählt», schreibt das Bauamt. Im Brief wird betont, dass dieser Entscheid in Zusammenarbeit mit dem Denkmalpfleger zustande gekommen sei. Dieser sei beigezogen worden, da das bestehende Wohnhaus im Inventar der schützenswerten Bauten aufgelistet sei. Es muss sich dabei jedoch um eine freiwillig eingeholte Konsultation der Gemeinde handeln, denn der Kanton kann ihr in diesem Fall keine Vorgaben machen, da das Gebäude im kommunalen und nicht im regionalen Inventar aufgelistet ist.
In einem weiteren Brief verweist das Bauamt auf das kantonale Planungs- und Baugesetzt: «Es liegt keine Missachtung von Artikel 14 der Bauordnung, sondern eine Beachtung von Paragraf 204 des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes vor.» Dieser schreibt den Gemeinden vor, dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte geschont werden.
Beschwerde eingereicht
Für Schenk und die Mitunterzeichner ist jedoch klar: Die Baubehörde hat auch das kantonale Baugesetz missachtet. «Wenn das Schutzobjekt geschont werden soll, muss man Rücksicht nehmen. Die Baubehörde macht mit der Wahl eines bewusst eigenständigen Materials aber genau das Gegenteil», so der ehemalige Architekt.
Er suchte das Gespräch mit der Baubehörde weiter und sei zweimal an die Baukommissionssitzung eingeladen und zweimal kurz vorher wieder ausgeladen worden. Die Dachgegner liessen sich schliesslich juristisch beraten und reichten eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Baukommission Egg bei der kantonalen Baudirektion ein. Die Baudirektion wird voraussichtlich im Frühling entscheiden, ob sie der Aufsichtsbeschwerde Folge leistet oder nicht, wie Mediensprecher Thomas Maag mitteilt. Seitens der Gemeinde heisst es, dass keine Stellungsnahme erfolge, solange das Verfahren laufe.