Der Glockenstreit schwelt weiter
Seit Jahren kämpfen Anwohner gegen das Läuten der Glocken der reformierten Kirche Egg. Im Januar 2014 wurde die Gemeinde in die Diskussion hineingezogen, nahm bisher aber nicht Stellung. Nun reichten die Glockengegner eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein.
«Seid einig, wahr und treu, dass Gottes Segen mit euch sei.» Diese Inschrift steht auf der grossen Glocke im Turm der reformierten Kirche Egg. Genau diese Glocke und ihre vier Genossinnen teilen aber die Anwohner der Kirche seit geraumer Zeit in zwei Lager. Das Thema wurde mittlerweile zum Politikum.
Bereits an der Kirchgemeindeversammlung im Juni 2013 wurde hitzig über das Geläute der Glocken diskutiert. Anwohner hatten zuvor eine Lärmstudie von einem Ingenieurbüro erstellen lassen. Diese ergab, dass beim Sonntagseinläuten das Glockengeläute Spitzenwerte von 93 Dezibel erreicht. Das entspricht dem Grenzwert in Diskotheken. Doch auch in einem Umkreis von 400 Metern überschreitet der Stundenschlag in der Nacht den Grenzwert, den das Bundesgericht 2010 festgelegt hatte (Fall Gossau). Die Glockengegner forderten darum an der Versammlung, dass die Glocken in Zukunft weniger häufig ertönen sollten. Vor allem ging es ihnen um die Einhaltung der Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr.
Einführung mit Verzögerung
Die darauf revidierte Läuteordnung hätte am 1. Februar 2014 in Kraft treten sollen. Diese sah vor, dass die Viertelstundenschläge in der Nacht abgeschafft werden sollen und auch am Sonntagmorgen um 8 Uhr nicht mehr geläutet wird. Von beiden Seiten wurden jedoch Rekurse eingereicht, und die Einführung verzögerte sich. Eine Gruppe von sechs Eggern stellte zusätzlich einen 14-seitigen Lärmschutzantrag an die Politische Gemeinde. Er verlangt, diverse Ziffern der neuen Läuteordnung ersatzlos zu streichen, das Läuten in der Nacht ganz einzustellen und das Läuten um 19.01 Uhr an Samstagen und Sonntagen statt mit allen Glocken während 14 Minuten nur mit einer Glocke während vier Minuten ertönen zu lassen. Auf der Gegenseite wehrten sich Glockenbefürworter gegen die Änderungen in der Läuteordnung, die ihnen zu drastisch schienen.
Die Rekurse wurden an die Bezirkskirchenpflege Uster weitergeleitet, die diese überprüfte und vor allem den Glockenbefürwortern eine Absage erteilte. Deren Hauptargument war die Glaubens- und Religionsfreiheit. Diese ist jedoch laut Bezirkskirchenpflege durch das Läuten anlässlich der Gottesdienste gewährleistet. Auf die Anliegen der Glockengegner trat sie nicht weiter ein, da das von ihr anzuwendende kirchliche Recht gar keine Lärmschutzvorschriften enthält. Für entsprechende Fragen sei die Politische Gemeinde die zuständige Instanz.
Abwarten bei der Gemeinde
Anfang Juli 2014 fragte die Gruppe der Anwohner bei dieser nach, was der Status der Bearbeitung ihrer Lärmklage vom Januar sei. Die Antwort der Gemeinde Egg lautete, dass es keinen Handlungsbedarf von ihrer Seite gebe, solange die Kirche die neue Läuteordnung nicht umgesetzt habe. Die Anwältin der Kläger, Korinna Fröhlich, wies die Gemeinde darauf hin, dass diese Haltung juristisch falsch sei. «Die Gemeinde ist der Kirche nicht unterstellt und muss unabhängig von der Kirche agieren», sagte Fröhlich damals. «Ein weiteres Warten der Politischen Gemeinde würde eine Rechtsverzögerung darstellen.» Die Kirchenpflege setzte darauf die neue Läuteordnung um, und im August schrieb die Gemeinde an Fröhlich, dass sie die Lärmklage an die Baukommission weitergeleitet habe, die das Thema an einer der nächsten Sitzungen behandeln werde.
Darauf folgte eine lange Zeit des Wartens. «Wir fragten jeden Monat nach, wie der Status unserer Anfrage ist, und wurden jedes Mal auf die nächste Sitzung der Baukommission vertröstet», sagt Raoul Notheisen, Anwohner der Kirche und Mitglied der Gruppe, die sich für die Nachtruhe einsetzt. Im Dezember 2014 informierte die Gemeinde, dass sie eine neue Lärmmessung durchführen wolle, was die Gegner allerdings als unnötig einstuften, da eine Messung ja bereits vorlag.
Stille Nacht rund um die Kirche
Im Februar 2015 lag das Gutachten vor. Dieses war laut Fröhlich aber auf Fehlannahmen begründet, die sie innerhalb der gesetzten Frist in einem Schreiben an die Gemeinde äusserte. «Der neue Lärmbeurteilungsbericht geht davon aus, dass es in der Nacht im Umfeld der Kirche – auch wenn keine Glockenschläge ertönen würden – nicht ruhig ist», so Fröhlich. «Dadurch wären auch weniger strenge Massnahmen nötig, was die Anzahl der Schläge und ihre Lautstärke betrifft. » Tatsache sei aber, dass es in der Nacht fast ganz still sei – die Reduktion würde laut Fröhlich daher die totale Einstellung des Glockengeläutes bedingen.
Im letzten April folgte eine weitere Anfrage an die Gemeinde nach dem Stand der Dinge. Ende Mai schrieb die Baukommission, sie habe entschieden, sie brauche eine weitere Lärmmessung sowie eine Meinungsumfrage, bevor sie einen Entscheid zum Thema fällen könne. Doch die Situation sieht heute schon wieder anders aus.
«Blankoscheck» für Kirche?
Per 21. Mai hat die Kirchenpflege die Läuteordnung in zwei Punkten erneut geändert. Sie habe festgestellt, «dass die bisherige Läuteordnung Lücken aufweist, die zu schliessen sind», wie es in der amtlichen Publikation vom 10. Juni steht. Ausserdem steht in der Einleitung der Satz: «Aus besonderem Anlass kann die Kirchenpflege von den Bestimmungen der Läuteordnung abweichen.»
Ein Schlag ins Gesicht der Gegner. «Die Anpassung gibt der Kirche einen Blankoscheck, dass sie läuten kann, wann und so lange sie will», sagt Korinna Fröhlich.
Kirchenpflegepräsidentin Esther Feller dementiert die Vorwürfe. «Die Ergänzung der Läuteordnung bringt keine Veränderungen der bisherigen tatsächlichen Verhältnisse.» Die Kirchenglocken würden in Zukunft nicht häufiger und auch nicht länger läuten als bisher.
Noch bis morgen Freitag läuft die Rekursfrist für die bereits in Kraft getretene Ordnung. Je einen Rekurs wird Fröhlich an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Gemeinderat einreichen.
Beschwerde ist eingereicht
Die Gegner der Glockenschläge scheinen mit ihrer Geduld aber ganz am Ende zu sein. Zusätzlich zu den beiden eingereichten Rekursen wollen sie nun gegen die Gemeinde vorgehen, die sich nach wie vor noch nicht zum Lärmschutzantrag von 2014 geäussert hat. «Wir haben den Eindruck, dass die Gemeinde den Prozess unnötigerweise verzögert und ihre Verantwortung nicht wahrnimmt, indem sie keine Entscheidung trifft», sagt Raoul Notheisen. «Ohne eine Entscheidung der Gemeinde gibt es keine Lösung.» Darum hat Korinna Fröhlich letzte Woche beim Baurekursgericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde eingereicht. «Es kann nicht sein, dass eine Behörde so lange mit einem Entscheid wartet und dazu noch unnötige Massnahmen trifft», sagt die Anwältin. In der Beschwerde weist sie die Gemeinde respektive die Baukommission an, unverzüglich über den Lärmschutzantrag zu entscheiden, ohne weitere Umfrageergebnisse oder andere Ermittlungen abzuwarten.
Zum laufenden Verfahren will sich Tobias Zerobin, Gemeindeschreiber von Egg, nicht äussern. Er bezeichnet das Thema als «komplizierte Geschichte». Momentan kümmere sich die Baukommission darum, aber es sei schwierig, Lösungen zu finden. Denn bisher könne man sich noch auf keine «messerscharfen» Grundlagen verlassen. Er betont darum, dass die zusätzlichen Messungen unumgänglich seien. «Die bisherigen Messungen wurden von Privaten durchgeführt», sagt er. «Die Gemeinde muss selber weitere Messungen machen, um diese Grundlage zu schaffen. Bis diese vorliegen, müssen wir abwarten.»
Abwarten müssen die Anwohner der Kirche nun auch den Entscheid des Baurekursgerichts. Für Raoul Notheisen scheint dabei jeder Tag einer zu viel zu sein. «Wir warten nun schon über 17 Monate auf ein einfaches Einhalten des Umweltgesetzes», sagt er. «Dies ist schon etwas überraschend in einem Land, das als Rechtsstaat gilt.»