Bezirksrat rügt Egger Versammlungsprotokoll
Der Egger Kurt Pfister fordert eine Berichtigung des Protokolls der Egger Gemeindeversammlung vom vergangenen September ein. Er kritisiert unter anderem, dass der kritische Bericht der RPK im Protokoll nicht genügend erwähnt wurde. Der Bezirksrat hiess den Rekurs nun teilweise gut.
Die Egger Gemeindeversammlung vom vergangenen September gibt ein Jahr nach ihrer Durchführung erneut zu reden. Damals stand als einziges Geschäft die Genehmigung eines Baukredits von 4,34 Millionen Franken für die Erstellung einer öffentlichen Tiefgarage unter dem Chilbiplatz im Rahmen des Projekts «Rietwis West» auf der Traktandenliste. Trotz Rückweisungsantrag der Rechnungsprüfungskommission (RPK) genehmigte die Gemeindeversammlung den Kredit.
Der Egger Kurt Pfister hatte sich bereits vor der Gemeindeversammlung intensiv mit dem Traktandum beschäftigt. «Ich vermutete, dass der Gemeinderat mit der Aufteilung des Projekts ‹Rietwis West› in die drei einzelnen Abstimmungen – Gestaltungsplan mit Verlegung Stationsstrasse, Tiefgarage und Erstellung Chilbiplatz – schlicht eine Urnenabstimmung umgehen wollte. Dies, weil damit die jeweiligen Kredite unter dem Schwellenwert liegen, der einen Urnengang bedingt», sagt Pfister auf Anfrage. Er entschied sich, sich in der Sache zu engagieren, ergriff an der Versammlung wiederholt als Votant und Gegner der Vorlage das Wort und forderte am Ende des Abends sogar eine nachträgliche Abstimmung an der Urne – ohne Erfolg.
Pfister nahm in der Folge Einsicht in das Protokoll der Versammlung. Darauf reichte der pensionierte Biochemiker ein Begehren zur Berichtigung des Protokolls wegen unvollständiger Information beim Bezirksrat Uster ein. Sein Hauptkritikpunkt: Im Protokoll werde weder der Bericht noch der Rückweisungsantrag der RPK erwähnt. «Der Bericht ist entweder als Anhang zum Protokoll mit entsprechendem Hinweis beizufügen oder im Protokoll vollständig zu integrieren», hält er in seinem Schreiben fest.
Weitere Mängel
Auch andere Diskussionspunkte seien mangelhaft zusammengefasst. Bei seiner eigenen Wortmeldung habe er bewusst Bezug auf den Rückweisungsantrag genommen, doch fehle von diesem im Protokoll jede Spur. «Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Protokoll weitere Mängel aufweist, die aber im Grossen und Ganzen die abgegebenen Voten nicht grundsätzlich verfälschen», schreibt Pfister.
Schliesslich formulierte Pfister gegenüber dem Bezirksrat zwei Forderungen: Der Gemeinderat sei anzuweisen, das Protokoll zu revidieren und die Voten und Beschlüsse der Gemeindeversammlung vollständig und korrekt abzubilden sowie Protokolle sorgfältig abzufassen, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen und nicht unbesehen zu unterschreiben.
Forderung zurückgewiesen
Nun liegt die Antwort des Bezirksrats vor. Dieser weist Pfisters erste Forderung sogleich zurück. Da aufgrund des Gesetzes kein Anspruch auf ein wörtliches Protokoll bestehe, könne mit dem Protokollberichtigungsverfahren nicht die Erstellung eines solchen verlangt werden. «Das betreffende Protokoll beinhaltet sämtliche notwendigen Formalien», heisst es im Bericht des Bezirksrats. Der Verfasser des Protokolls der Gemeindeversammlung, in diesem Fall Gemeindeschreiber Tobias Zerobin, habe sich für ein Verhandlungsprotokoll entschieden. «Ein solches bezweckt über die getroffenen Beschlüsse hinaus den Gang und die Umstände der Verhandlungen, allfällige Begründungen von Anträgen und Beschlüssen, einzelne Voten, Fragen und Antworten sowie aktenwürdige Ereignisse festzuhalten», führt der Bezirksrat aus. Weitere Arten der Protokollierung wären das Beschlussprotokoll, das sich auf Minimalangaben beschränkt, oder das von Pfister geforderte wörtliche Protokoll. Welches gewählt wird, steht der betreffenden Gemeinde frei, falls nicht die Gemeindeordnung oder die Versammlung selber ein bestimmtes verlangt.
An Weisung angehängt Bezüglich seines Hauptkritikpunkts, weder die Inhalte des Berichts noch des Rückweisungsantrags der RPK seien im Protokoll ersichtlich, erhält Kurt Pfister Zuspruch durch den Bezirksrat. Es seien für die Entscheidungsfindung relevante Punkte weggelassen worden, obwohl über diese anschliessend gemäss Protokoll diskutiert und schliesslich über den Rückweisungsantrag abgestimmt wurde. Der Protokollführer habe den RPKBericht im Protokoll erwähnt, jedoch nur zwei ihrer rund zehn Kritikpunkte aufgegriffen. «Das Protokoll erweist sich somit diesbezüglich als lückenhaft und bedarf der Ergänzung», schreibt der Bezirksrat. Die fehlenden Kritikpunkte seien ins Protokoll aufzunehmen.
Die Gemeinde Egg wollte sich auf Anfrage zum Entscheid des Bezirksrats nicht äussern, da die Frist für Beschwerden gegen den Entscheid noch läuft.
Seit dem letzten Juni ist der Bericht der RPK jeweils bereits der Gemeindeweisung angehängt, die Abstimmungsempfehlung somit öffentlich. Für die anstehende Gemeindeversammlung vom 7. September empfiehlt die RPK erneut ein Nein zum nächsten Schritt im Projekt «Rietwis West»: die Erstellung des Chilbiplatzes für insgesamt 2,21 Millionen Franken (wir berichteten). Ebenfalls seit Juni sind die Gemeindeversammlungsprotokolle öffentlich auf der GemeindeWebsite einsehbar. «Bisher nahmen wohl wenige Egger im Gemeindehaus Einsicht in die Protokolle», sagt Kurt Pfister. «Dies wird sich durch diese Neuerung aber ändern.»