, regio.ch, Lea Müller

Schlappe für Egger Baukommission / Ein Fehler ohne Konsequenzen

Ein Jahr nachdem 17 Egger eine Beschwerde bei der Zürcher Baudirektion eingereicht haben, hat diese ihre Beurteilung über das umstrittene Blechdach in Hinteregg kommuniziert: Die Baubewilligung verstösst gegen mehrere Gesetze.

Grau die Strassen, grün die Wiesen und Bäume, braun die Hausdächer – der Egger Ortsteil Hinteregg präsentiert sich aus der Vogelperspektive einheitlich. Ein Haus tanzt jedoch aus der Reihe. Statt mit Ziegeln wurde der Neubau mit hellgrauem Blech gedeckt. Eine Tatsache, die einer Gruppe von 17 Eggern sauer aufstösst. Vor einem Jahr reichten sie darum bei der kantonalen Baudirektion eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat ein: Die Egger Baukommission habe gegen die eigene Bau- und Zonenordnung (BZO) und gegen das Planungsund Baugesetz (PBG) des Kantons verstossen (wir berichteten). Nun liegt die Antwort der Baudirektion vor: Demnach hat die Egger Baukommission die bauliche Umgebung ungenügend berücksichtigt. Laut Baudirektion verlangt das PBG, «dass Bauten für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten sind, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird». Zudem werden laut BZO in Egg in den Kernzonen I und II ausdrücklich braungebrannte, getönte Biberschwanz-, Falz- oder Muldenfalz- Tonziegel verlangt.

«Alles falsch gemacht»

Ernst Schenk, Wortführer der Blechdach-Gegner, liest aus dem rund 11-seitigen Bericht der Baudirektion heraus, dass die Egger Baukommission «so ziemlich alles falsch gemacht hat, was man falsch machen konnte». Diese begründete den Entscheid, die Baubewilligung erteilt zu haben, im letzten Jahr wie folgt: «Mit Rücksicht auf das angrenzende potenzielle Schutzobjekt wurde die Materialisierung des Ersatzbaus bewusst eigenständig gewählt. » Damit liege keine Missachtung der BZO, sondern eine Beachtung von Paragraf 204 des PBGs vor. Dieser schreibe den Gemeinden vor, dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte geschont werden. Ein Argument, das die Baudirektion nicht gelten lässt. «Angesichts der Nichtbeachtung klarer kommunaler Gestaltungsschriften lässt sich weder behaupten, dass mit der Bewilligung und Realisierung des Aluminiumblechdaches eine befriedigende Gesamtwirkung erzielt, noch in besonderer Weise auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes Rücksicht genommen wurde», schreibt sie in ihrem Bericht.

Überdeckung verlangt

Dem Wunsch der 17 Egger, das Blechdach durch ein Ziegeldach zu ersetzen, sei jedoch nicht einfach nachzukommen. Mit der Baubewilligung sei ein subjektives Recht, nämlich das Recht zur Erstellung eines Neubaus, begründet worden, so die Baudirektion. Von diesem hätten die Eigentümer bereits Gebrauch gemacht, was mit erheblichen finanziellen Mitteln verbunden war. «Ein Umbau wäre ebenfalls mit grossen finanziellen und zeitlichen Anstrengungen verbunden », heisst es im Bericht. In Hinteregg gebe es zudem weitere Gebäude, die in gestalterischer Hinsicht nicht vollends befriedigen. Dies solle aber nicht als Relativierung gelten. «Die gestalterischen Verhältnisse vor Ort reduzieren aber gleichwohl den unmittelbaren Handlungsdruck. » Die Baudirektion verzichtet darum auf aufsichtsrechtliche Massnahmen gegenüber dem Egger Gemeinderat. Ernst Schenk kann die Argumentation mehrheitlich nachvollziehen. «Wir wollen ebenfalls nicht, dass getätigte Investitionen vernichtet werden», sagt er. «Aber wir verlangten eine Überdeckung des hässlichen Blechdaches mit einer Ziegeleindeckung gemäss der Egger Bauordnung. » Wer die Kosten dafür tragen müsste, ist laut Schenk klar: «Die Gemeinde Egg, die damit zu ihrem Fehler stehen und ihn somit auch wieder in Ordnung bringen würde.» So wie es die gleiche Behörde von jedem Privaten verlangen würde.

Keine Konsequenzen

Laut Gemeindepräsident Rolf Rothenhofer (parteilos) gibt es keine Veranlassung zu einem solchen Schritt. «Wir haben gemäss der Baudirektion falsch entschieden», sagt er. «Aber da von der kantonalen Baudirektion kein Auftrag vorliegt, zieht er keine Konsequenzen nach sich.» Der Egger Gemeinderat und die Baukommission nehme den Bericht aber zur Kenntnis und werde ihn bei einem nächsten Entscheid berücksichtigen.