, proEGG, Vorstand

Stellungnahme zum Gestaltungsplan Rietwis - Landi - Chilbiplatz

Der Vorstand von proEGG hat folgende Einwendungen zum Gestaltungsplan beim Gemeinderat eingebracht:

Einbettung in ein Gesamtkonzept für die Dorfentwicklung

In der Vorlage heisst es, dass gemäss „Ortsentwicklung Egg+“ dem Gebiet Rietwis – Landi – Chilbiplatz eine besondere Bedeutung für die qualitative Weiterentwicklung des Dorfzentrums von Egg zukommt. Um sicher zu stellen, dass der Gestaltungsplan tatsächlich Teil einer durchdachten Dorfentwicklung wird, soll der Gemeinderat explizit aufzeigen, wie der neu zu entstehende Chilbiplatz im Zusammenspiel mit den beiden bestehenden zentralen Plätzen entwickelt werden soll. Dazu gehört eine Vorgabe bzw. Vision für die Weiterentwicklung und Aufwertung aller drei Plätze, auch unter der Vorgabe dass der Verkehr weiter durch das Zentrum fliessen wird (Variante Nullplus). Eine Verödung des Dorfplatzes oder des Marktplatzes ist aus Sicht von proEGG nicht wünschenswert.

Parkplätze in der Tiefgarage gebührenpflichtig

Die geplante Tiefgarage soll für die Erschliessung des Chilbiplatzes, der Forchbahnhaltestelle, sowie der angrenzenden publikumsattraktiven Läden und Betriebe dienen. Es fehlt eine Einschätzung, inwiefern die geplanten Neubauten mit den vorgesehenen Nutzungen zu einem Mehrverkehr führen werden. Um einem allfälligen motorisierten Mehrverkehr und die damit einhergehende Lärm- und Luftverschmutzung vorzubeugen, sollten die Parkplätze in der Tiefgarage gebührenpflichtig sein. Damit würde indirekt auch ein Anreiz geschaffen, dass das Gebiet eher zu Fuss, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr besucht wird. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass mindestens der Unterhalt der Parkplätze voll gedeckt werden kann. Damit kann die Finanzierung des Vorhabens wesentlich verbessert werden, fallen doch so jährliche Kosten weg, welche aus den allgemeinen Steuern zu bezahlen wären.

Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr

Als Teil des Erschliessungskonzepts schlagen wir vor, dass der öffentliche Verkehr innerhalb der gesamten Gemeinde Egg für BewohnerInnen stark vergünstigt wird (1 CHF pro Fahrt). Eine solche Vergünstigung (die der Gemeinderat bisher aus Ressourcengründen abgelehnt hat) käme sehr wahrscheinlich deutlich günstiger als die Bereitstellung von Gratis-Parkplätzen in der neu vorgesehenen Tiefgarage.

Erschliessung mit Zweirädern

Für die ganze Planungszone soll die Erschliessung auch für den gesamten Langsamverkehr (Fussgänger und Fahrrad) proaktiv geplant werden, insbesondere mit entsprechenden markierten Velowegen gesichert werden. Diese Massnahme ist nach unserer Ansicht unbedingt in eine Gesamtveloweg-Konzept für die Gemeinde Egg einzubetten. Wir begrüssen die Regelung, dass bei der Forchbahnhaltestelle sowie im Nahbereich sämtlicher Hauszugänge ausreichend gedeckte Abstellplätze zur Verfügung gestellt werden sollen. Aus unserer Sicht soll diese Vorgabe auch auf die bestehenden publikumsattraktiven Einrichtungen gelten.

Energiekonzept

In der Vorlage wird pauschal festgehalten, dass die Bauten so zu gestalten sind, dass für Erstellung und Betrieb ein möglichst grosser Anteil erneuerbarer Energien zur Anwendung kommt. Aus unserer Sicht ist das ein wichtiges Anliegen, denn gerade mit einem Gestaltungplan kann die Gemeinde hier Massstäbe setzen. Die jetzige pauschale Formulierung ist aber zu unverbindlich und offen formuliert. Damit müssen die Bauherrschaften keine das kantonale Energiegesetz übertreffenden Vorgaben erfüllen. Mit der gewählten pauschalen Formulierung hat die Gemeinde nichts gewonnen für die wichtigen Anliegen der Nutzung der lokalen erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Stärkung des lokalen Gewerbes. Wir schlagen deshalb vor, dass die Gemeinde explizite Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz sowie den Anteil zu nutzender erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung macht. Eine solche Vorgabe würde von der Wärmedämmung her z.B. mindestens ein mit dem Minergie-Standard vergleichbares Niveau (was nicht heisst, dass die Gebäude sich vom Verein Minergie zertifizieren lassen müssen) und einen erneuerbaren Anteil für die Versorgung mit Heizenergie von mindestens 25% vorsehen. Wenn die Bauherrschaften solche Vorgaben noch übertreffen (weil sie z.B. nach dem Passiv- oder Plusenergie-Standard bauen), dann könnte die Gemeinden ihnen zusätzlich einen Ausnutzungsbonus gewähren. Darüber hinaus könnte die Gemeinde sehr wahrscheinlich für die Nutzung von Wärmepumpen Mindesteffizienzen vorgeben, um sicherzustellen, dass keine ineffizienten Luft-Luft Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Werden Erdsonden Wärmepumpen gebaut, wäre die Nutzung der Photovoltaik auf den Dächern eine ideale Ergänzung und entsprechend der Zielerfüllung anzurechnen. 

Überbauungsdichte

Wir begrüssen die im Gestaltungsplan vorgesehene bauliche Verdichtung des Gebietes.