Wahlanordnung Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 - 2022
Wahlanordnung und Bekanntgabe von Kandidaturen
Am Sonntag, 15. April 2018 (allfälliger 2. Wahlgang am 10. Juni 2018), finden folgende Wahlen der Politischen Gemeinde Egg statt:
• Gemeinderat: 6 Mitglieder und Präsidium
• Schulpflege: 5 Mitglieder und Präsidium
• Rechnungsprüfungskommission: 5 Mitglieder und Präsidium
• Baukommission: 3 Mitglieder
• Sozialbehörde: 4 Mitglieder
• evangelisch-reformierte Kirchenpflege: 7 Mitglieder und Präsidium
Für die kommunalen Behördenwahlen werden gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung leere Wahlzettel verwendet. Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beiblatt gemäss § 61 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) beigelegt, auf welchem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen für ein Behördenamt aufgelistet werden. Wählbar sind alle Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Egg.
Wählbare Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen sich bis spätestens am 7. Februar 2018 schriftlich und unter Angabe folgender Daten bei der Gemeinderatskanzlei Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg, melden:
• Name, Vorname und Geschlecht
• Geburtsdatum
• Beruf
• Adresse
• Heimatort
• Angestrebtes Behördenamt
Ferner kann fakultativ der Rufname, die Bezeichnung „bisher“ oder „neu“ und die Parteizugehörigkeit angegeben werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.