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Funkantennen, Asylbewerber - und jetzt auch noch Frösche

Die Amphibien in der Zürcher Gemeinde Egg sollen einen neuen Weiher erhalten. Anwohner wollen das verhindern: Sie müssten schon genug ertragen.

Erdkröten und Grasfrösche müssen weiter auf ihren neuen Weiher warten, den ihnen die Gemeinde Egg erstellen will. Diese Woche ist bekannt geworden, dass Anwohner ihre Beschwerde gegen das Naturschutzprojekt ans Bundesgericht weiterziehen. Ende Januar sind sie damit vor Verwaltungsgericht abgeblitzt: Insbesondere, weil die zu erwartende Lärmbelästigung durch die quakenden Frösche nur mässig sei und die Bedürfnisse der geschützten Tiere nicht überwiege.

Der Streit schwelt schon seit über zwei Jahren. Derzeit müssen die Frösche auf ihrer Wanderung zu den alten Laichplätzen eine gefährliche Strasse überqueren. Am Strassenrand sind zwar inzwischen Froschzäune aufgestellt, doch es ist für die freiwilligen Tierschützer mit erheblichem Aufwand verbunden, die in den Zäunen hängen gebliebenen Tiere über die Strasse zu tragen. Darum hat die Gemeinde ein Neubauprojekt bewilligt. In der Nähe des Waldrandes, am Rande eines Ackers, soll ein Weiher mit einer angrenzenden Feuchtwiese erstellt werden. Der Kanton hat eine Ausnahmebewilligung erteilt, weil das Gebiet in der Landwirtschaftszone liegt.

Gar keine Freude haben die Bewohner des Hauses, das etwa 60 Meter vom künftigen Feuchtgebiet entfernt steht. Sie fürchten den Lärm der quakenden Frösche sowie die Stechmücken, die gefährliche Krankheiten übertragen können. Zudem fühlen sie sich schon durch eine Hochspannungsleitung, eine Mobilfunkantenne, ein benachbartes Asylbewerberheim und durch Fluglärm gestört. Deshalb sei die Belastung durch die Frösche nicht mehr zumutbar. Zudem fügen sie an, der neue Weiher werde schnell versumpfen und austrocknen, da in den angrenzenden Feldern viel Staub aufgewirbelt werde, der im Weiher lande.

Bloss ein «dumpfes Gurren»

Das hat nun das Verwaltungsgericht Ende Januar, wie vor ihm schon das Baurekursgericht, anders eingeschätzt. Der Lärm werde im Rahmen des Erlaubten bleiben, da nur der Wasserfrosch durch lautes Quaken auffalle, und der sei im Weiher nicht zu erwarten. Die Lockrufe von Erdkröte und Grasfrosch seien leiser, beim Grasfrosch sei es sogar nur ein «dumpfes Gurren», wie man einem Merkblatt der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz entnehmen könne. Das Verwaltungsgericht sieht auch Lärmschutzmassnahmen als nicht zweckmässig und durchführbar an. Eingeschränkte Betriebszeiten kämen auf jeden Fall nicht infrage, das liege «in der Natur der Sache».


So tönt der Grasfrosch. Video: Youtube

Auch eine Mückenplage wird gemäss den Gerichten vom Weiher kaum ausgehen. Im Gegenteil: Die Frösche seien natürliche Fressfeinde der Mücken und würden deren Population sogar verringern. Die gefährliche Tigermücke lege ihre Eier zudem nicht in Weihern ab. Zusammengefasst gehen die Gerichte davon aus, dass die Gefahr einer Mückenplage am ehesten von den Regenpfützen auf dem Grundstück der Beschwerdeführer ausgehe. Auch das Argument der Versumpfung des Weihers lässt das Gericht nicht gelten. Auf den angrenzenden Feldwegen sei höchstens seltener landwirtschaftlicher Verkehr zu erwarten. Das reiche nicht aus, um den 100 Kubikmeter grossen Teich auszutrocknen.

Konflikt auch um anderen Weiher

Für die Gemeinde Egg ist dieser Streit ein Déjà-vu. Insgesamt werden dort drei neue Weiher geplant, einer davon ist schon angelegt. Aber auch bei diesem, der in einer alten Kiesgrube realisiert wurde, gab es Widerstand. Ein ehemaliger Landwirt kritisierte, daraus werde ein verschlammtes, stehendes Gewässer, das bloss Mücken anziehe. Anders als jetzt die Anwohner des zweiten Weihers zog der Mann aber nicht vor Gericht.